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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) Der DISPEX Großbildtechnik & Marketing Equipment für die Onlineplattform www.dispex-graphics.de und www.dispex-graphics.eu.

Nachstehende Bedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der DISPEX Großbildtechnik & Marketing Equipment und dem Vertragspartner/Auftraggeber. Abweichungen oder Ergänzungen von diesen AGB sind nur in Schriftform wirksam. Für alle Bestellungen über unseren Onlineshop gelten die nachfolgenden AGB.

 

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma DISPEX Großbildtechnik & Marketing Equipment , nachfolgend in Kurzform „Auftragnehmer“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Auftraggeber“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.

1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform. Abweichende Regelungen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt.

1.3. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4. Bei unserem, im Rahmen allgemeiner Werbemaßnahmen sowie auf der Onlinepräsenz www.dispex-graphics.de und www.dispex-graphics.eu eingeräumten Möglichkeiten zum Erwerb von Waren und Produkten handelt es sich nicht um verbindliche Angebote, sondern um unverbindlich uns aufzufordern, ein Angebot abzugeben.

 

2. Vertragsabschluss

2.1. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Bestellbuttons geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Zugangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung in separater E-Mail oder durch Auslieferung der Ware innerhalb von 2 Tage annehmen. Ein bindender Vertrag kann auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen: > Wenn Sie die Zahlungsart PayPal gewählt haben, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.

 

3. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrages

3.1. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Auftraggeber wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

 

4. Preise und Vergütung

4.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

4.2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

4.3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster, Korrekturabzüge und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

4.4. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seite des Auftragnehmers verfügbar sein.

4.5. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, werden dem Auftragnehmer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Auftragnehmer wird von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.

4.6. Zuzüglich zu den angegebenen Produktpreisen kommen noch Versandkosten hinzu. Näheres zur Höhe der Versandkosten erfahren Sie bei den Angeboten.

 

5. Zahlung

5.1. Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

5.2. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

5.3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5.4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware einbehalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

5.5 Die Zahlung erfolgt per Rechnung, PayPal, Vorkasse oder Bar bei Abholung.

 

Vorkasse

Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung und liefern die Ware nach Zahlungseingang.

 

PayPal

Sie bezahlen den Rechnungsbetrag über den Onlineanbieter PayPal. Sie müssen grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an uns bestätigen (Ausnahme ggf. Gastzugang). Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.

 

Kauf auf Rechnung

Sofern Sie die Zahlungsart Rechnungskauf wählen, welche wir bei Bonität anbieten, wickeln wir den Kauf auf Rechnung über unsere Factoring-Gesellschaft DRESDNER FACTORING AG ab. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge. Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Lieferung. Ein Kauf auf Rechnung ist bei Privatpersonen nicht möglich.

 

Barzahlung

Bitte bringen Sie den brutto Rechnungsbetrag passend in Bar mit. Es besteht weder die Möglichkeit Bargeld zu wechseln noch ist eine Bezahlung vor Ort mit EC- oder Kreditkarte möglich.

 

6. Lieferung

6.1. Alle Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

6.2. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.

6.3. Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

6.4. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm ist eine andere Annahme/Sammelstelle benannt worden. Die Verpackungen werden nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware zurückgenommen, bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die Kosten des Transportes der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Ist eine benannte Annahme/Sammelstelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers entstehen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

6.5. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter der Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers. Sobald diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, steht dem Auftragnehmer jederzeit das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist ebenfalls jederzeit berechtigt, von dem Auftraggeber die Beibringung einer Sicherheit (Vorauszahlung oder Bürgschaft) zu verlangen und bis zur Stellung einer solchen Sicherheit die Lieferung zurückzuhalten. Selbstabholung Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit der Abholung zu den nachfolgend angegebenen Geschäftszeiten: Mo. - Fr. von 8:30 bis 17:00 Uhr. Packstation Wir liefern nicht an Packstationen.

 

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Werden die gelieferten Waren durch den Auftraggeber zu einer neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Aufragnehmer, ohne das diesem hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Der Eigentumserwerb des Auftraggebers nach § 59 BGB ist ausgeschlossen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, wird der Auftragnehmer Miteigentümer an der neuen Sache nach dem Verhältnis der von ihm gelieferten Ware und der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung.

7.2. Dem Auftragsnehmer ist zur Einziehung der an den Auftragnehmer abgetretenen Forderung berechtigt. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Zugleich ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Auftraggebers bekannt zu geben.

7.3. Der Auftraggeber darf die ihm gelieferte Ware bzw. Gegenstände weder verpfänden noch Dritten zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung oder Beschlagnahme bzw. sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er den Auftragnehmer unverzüglich zu benachrichtigen und den Handlungen der Dritten zu Widersprechen.

7.4. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

 

8. Beanstandungen, Gewährleistungen

8.1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware, sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung / Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

8.2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

8.3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung, und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

8.4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

8.5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken, Proofs und dem Endprodukt.

8.6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferer durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

8.7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten, unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.

 

9. Transportschäden

9.1. Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere ihre Gewährleistungsrechte keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können. Transportschäden können nur innerhalb von 7 Tagen nach erhalt der Ware berücksichtigt werden. Danach ist eine Anmeldung von Versandschäden leider nicht mehr möglich.

 

10. Haftung

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die angelieferte Ware nach eintreffen unverzüglich auf Mängel zu untersuchen. Der Empfänger ist nach Wareneingang zur Überprüfung der Lieferung verpflichtet.

10.2 Die Rüge eventueller Mängel hat unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Für Mängel der Lieferung, einschließlich eventuellen Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, haftet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

10.3 Dem Auftragnehmer steht ein Nachbesserungsrecht entsprechend § 633 BGB zu.

10.4. Es wird ausdrücklich keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschstoffe, sofern sie nicht auf Veranlassung des Auftragnehmers zurückzuführen sind. Materialbedingte unvermeidliche Farb- und Tonwertabweichungen von Originalen oder Vorlagen berechtigen nicht zur Reklamation.

10.5. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

10.6. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.

10.7. Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Ablehnung des Auftragnehmers klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Beweissicherungsverfahren wurde eingeleitet.

 

11. Archivierung

11.1 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

12. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

12.1 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer, von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Der Käufer stimmt durch Übermittlung seiner Gestaltungsvorlagen einer Verwendung des fertigen Werbemittels oder dessen Abbildung als Referenzmuster des Verkäufers zu. Diese Verwendung kann zeitlich unbegrenzt nach Abschluss einer Produktion erfolgen.

 

13. Leistungen Dritter

13.1. Vom Auftragnehmer eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Der Auftraggeber verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung des Auftragnehmers mit Projekten zu beauftragen.

 

14. Streitigkeiten

14.1. Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, wird ein gerichtliches Verfahren eingeleitet.

 

15. Information zur Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: www.ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

16. Vertragstextspeicherung

16.1. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen. Ihre vergangenen Bestellungen können Sie in unserem Kunden-Login einsehen.

 

17. Vertragssprache

17.1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

 

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist 32584 Löhne, Gerichtsstand ist 32545 Bad Oeynhausen.

18.2. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Ertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.

 

Löhne, den 30. Oktober 2019

DISPEX XXL-Druck + Marketing Equipment
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